1. VERPFLICHTUNG:
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftrags-bestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische oder telegraphische Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt werden sollte.

2. PREISE:
Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zum Liefertag bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der Rohstoffpreise oder anderer Kalkulations-Grundlagen ein, so sind wir berechtigt, den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis zu berechnen. Dies gilt nicht gegenüber einem Nicht- oder Minderkaufmann, bei Waren oder Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Sind von uns keine anderen Bedingungen genannt, so verstehen sich unsere Preise ab Fabrik, ausschließlich Verpackung. Bei portofreier Auslieferung, z.B. Post- und Expressversand, werden die ausgelegten Versandspesen mit den Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

3. LIEFER- UND ABNAHMEBEDINGUNGEN:
Die von uns genannten Lieferfristen und Lieferzeiten sind als ungefähre Termine zu verstehen. Wir können für die genaue Einhaltung solcher Termine keine Verbindlichkeit übernehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass es sich um einen Festtermin handelt. Wird die bestellte Menge in Teillieferung abgenommen und sind keine Termine festgelegt, so müssen die Abrufe jeweils so rechtzeitig erstellt werden, dass eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist.

4. ZAHLUNGEN:
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Enthält unsere Bestätigung oder Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Zahlungen sind nur auf die durch uns aufgegebenen Konten bzw. Stellen zu richten.
Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5. VERSAND BZW. VERPACKUNG:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.

6. BEANSTANDUNGEN:
Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Bei nachgewiesener und durch uns anerkannter fehlerhafter Lieferung leisten wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke Ersatz oder bessern nach. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Garantie ist beschränkt auf den Umfang, in dem der Hersteller der jeweiligen Ware Garantie leistet.

7. EIGENTUMSVORBEHALT:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt mit seinen Erweiterungsformen (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt. Zahlungen unserer Kunden gelten zuerst für solche Waren, welche bereits von diesen weiterverkauft wurden. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Verkäufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Verkäufer ist berechtigt, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.

8. SCHUTZBESTIMMUNGEN:
Sämtliche Typen, Modelle usw. sind unser geistiges Eigentum. Es ist dem Käufer oder Empfänger nicht gestattet, diese nachzubauen, sich irgendwelche Schutzrechte zu sichern oder sonst in irgendeiner Form auszubeuten. Für unsere nach eigenen Konstruktionen und aufgrund unserer Erfahrungen hergestellten Fabrikate lehnen wir im voraus jede Haftung für irgendwelche Schäden, Patentansprüche usw., auch Dritten gegenüber, ab. Unberührt bleibt jedoch eine etwaige Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die in unseren Druckvorschriften, Prospekten usw. angegebenen Maße, technische Einzelheiten etc. sind unverbindlich. Bei Abweichungen können keine Schadensersatzansprüche gegen uns erhoben werden, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Aufträge nach Angaben und Zeichnungen des Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

9. RÜCKTRITTSRECHT:
Höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendiert die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, von den Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort zu stellen.

10. ERFÜLLUNGSORT:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Trier. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile Gerichtsstand Trier vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Für ein gerichtliches Mahnverfahren (Paragraph 688 II ZPO) ist die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Trier vereinbart.

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

MONZ Handelsgesellschaft
International mbH & Co. KG

Schöndorfer Straße 60 - 62
54292 Trier / Germany
Telefon: +49 40-333 12-510
Fax: +49 40-333 12-513
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